Leitungsorgane des Kirchenkreises sind die Kreissynode, der Kreiskirchenrat und die/der Superintendent/in. In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. Die Kreissynode hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab.
  • Sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan.
  • Sie beschließt über eine Gebäudekonzeption.
  • Sie legt die Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten im Rahmen des von der Landeskirche aufgestellten Planes fest.
  • Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen.
  • Sie beschließt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung über die Bildung von Regionen.
  • Sie wählt den Superintendenten/ die Superintendentin.
  • Sie nimmt die weiteren ihr aufgetragenen Wahlen vor.
  • Sie bestellt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung die Visitationskommission.
  • Sie nimmt die weiteren ihr durch die Verfassung oder durch Kirchengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
    (aus der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)